Studium der Grundlagen des Rechts
Die Beschäftigung mit der Methodik und der Geschichte des Rechts schult besonders die logisch-analytischen Fähigkeiten und erleichtert eine kritische Bewertung rechtlicher Entwicklungen. Hierbei handelt es sich um juristische Schlüsselqualifikationen, die für die Chancen auf dem juristischen Arbeitsmarkt von größter Bedeutung sind. Die erworbenen dogmatischen und historischen Kenntnisse ermöglichen zudem ein tieferes Verständnis des Pflichtstoffes und sind damit über das Schwerpunktstudium hinaus examensrelevant. In den Grundlagenfächern der Rechtsgeschichte, -philosophie und –soziologie geht es um die idealen Modellvorstellungen, die jeder juristischen Argumentation unausgesprochen zugrunde liegen, und um die immanente Logik, der man sich anvertraut, wenn man sich einer solchen Argumentation bedient. Die instrumentelle Sicht des Rechts erschließt sich vor allem aus der historischen Distanz; die Erforschung seiner inneren gedanklichen Struktur führt zu dem, was man Rechtsphilosophie nennt. Noch wichtiger ist die Erweiterung des oftmals auf das Studium des geltenden deutschen Rechts konzentrierten Horizonts. Die Kenntnis der gemeinsamen historischen und dogmatischen Wurzeln erleichtert nicht nur die Beschäftigung mit anderen Rechtsordnungen, sondern öffnet den Blick auf die gemeinsame europäische Rechtskultur.
Das im Schwerpunkt I erworbene Verständnis der gemeinsamen europäischen Geschichte ist eine gezielte Vorbereitung für die Auswahlverfahren zum diplomatischen Dienst und für die Concours der Europäischen Institutionen. In allen romanischen Rechtsordnungen werden vertiefte Grundlagenkenntnisse selbstverständlich vorausgesetzt. Nicht nur im internationalen Bereich, sondern auch auf dem nationalen Arbeitsmarkt haben Sie mit den Grundlagenkenntnissen aus dem Schwerpunkt I Startvorteile: in der Politik und Politikberatung, bei Verlagen und Medien und im Bereich der Wissenschaft.
Ein besonderes Merkmal dieses Schwerpunkts ist seine internationale Ausrichtung durch den Forschungsverbund Justizgeschichte und den ERC Advanced Grant ReConFort (Reconsidering Constitutional Formation in 18th and 19th century Europe). Die Vermittlungs von Praktika im internationalen Bereich und eine gute und effektive Betreuung der Studierenden ist uns selbstverständlich.
Weitere Informationen zum Studium im Schwerpunktbereich 1 finden Sie hier: Schwerpunktbereich 1: Grundlagen des Rechts
Grundlagen der Rechtswissenschaft
Herausgegeben von Horst Dreier, Ulrike Müßig und Michael Stolleis
Die Schriftenreihe Grundlagen der Rechtswissenschaft (GRW) widmet sich Fragen nach den Grundlagen des Rechts, aber auch Rechtsfragen allgemeinerer Art. Die Entwicklung der Rechtswissenschaft wird nicht nur von den Einzeldisziplinen und ihren Nebengebieten getragen, sondern entscheidend auch durch historische, philosophische, soziologische und methodische Fragestellungen bestimmt. Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Rechtstheorie ist gemeinsam, daß sie das Recht selbst zum Gegenstand ihrer Forschung machen und sich so auf ihre je eigene Art mit den Grundlagen des Rechts beschäftigen. Diese Fragen sind bei der täglichen Arbeit der Juristen, auch der der Rechtswissenschaftler, vielfach aus dem Blick geraten. In Zeiten, in denen sich auch die Rechtswissenschaft immer weiter ausdifferenziert, droht damit ein eher an der Oberfläche bleibendes, zusammenhangloses Nebeneinander. Die Auseinandersetzung mit Grundlagen sensibilisiert demgegenüber für die Abhängigkeit des Rechts von der Entwicklung der eine Rechtsordnung tragenden Gesellschaft, weckt Verständnis für Zusammenhänge und gibt Orientierung im Dickicht zahlloser Einzelfragen
Eine aktuelle Übersicht der Reihe finden Sie hier: Grundlagen der Rechtswissenschaft